Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für fotografische Leistungen von

Sarah Schneider
Gewerbestraße 9
94121 Salzweg

– nachfolgend Auftragnehmer

und dem jeweiligen Kunden

– nachfolgend Kunde

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden über fotografische Leistungen sowie über den Erwerb von Produkten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers als Fotografin oder Mentorin.

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Mit der Inanspruchnahme der Leistungen oder spätestens mit der ersten Zahlung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann jederzeit auf der Website unter
https://www.sarahs-fotowerkstatt.de/agb/ eingesehen werden.

2. Vertragsschluss

Die auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Präsentationen dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt zustande, sobald eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

• der Auftragnehmer bestätigt die Anfrage oder Bestellung ausdrücklich
• der Kunde nimmt eine vereinbarte Leistung in Anspruch
• der Kunde leistet eine vereinbarte Zahlung

Die erste Zahlung des Kunden gilt als verbindliche Annahme des Angebots und führt zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung fotografischer Leistungen sowie gegebenenfalls der Erwerb von Bilddateien, Druckprodukten oder sonstigen fotografischen Produkten.

Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder emotionalen Erfolg.

Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem jeweiligen Vertrag oder der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde.

Die im Angebot oder Vertrag genannten Preise und Leistungen gelten ergänzend zu diesen AGB.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Diese behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Vertragsschluss Preisänderungen vorgenommen werden.

Die Zahlung ist grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss oder nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug per Vorkasse zu begleichen.

Bei Nachbestellungen ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang fällig. Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, gelten folgende Bedingungen:

Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Produkte im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen, Termine oder die Herausgabe von Produkten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder zu verweigern.

Bei Verträgen über die Erstellung von Lichtbildwerken wird das Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

Zusätzliche Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten oder vergleichbare Aufwendungen, sind vom Kunden zu tragen, sofern sie im Angebot oder Vertrag aufgeführt sind.

Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen wesentlich überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erhöht sich das Honorar entsprechend. Wurde ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für Wartezeiten den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung nach Fälligkeit und erfolgloser Mahnung ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang zu tragen.

Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge  erfolgt nicht.

5. Zahlungserinnerungen und Mahnwesen

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach Fälligkeit nicht nach, befindet er sich in Zahlungsverzug.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

• Versendung einer Zahlungserinnerung (kostenfrei)
• erste Mahnung mit Mahngebühr
• zweite Mahnung mit erhöhter Mahngebühr

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Kunde im gesetzlich zulässigen Umfang zu tragen.

Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

6. Ausfallhonorar

Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Ausfallhonorare zu berechnen:

Absage bis zu 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin
→ 40 % des vereinbarten Honorars

Absage bis zu 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin
→ 75 % des vereinbarten Honorars

Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
→ 100 % des vereinbarten Honorars

Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis einschließlich Samstag.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem zu zahlenden Ausfallhonorar verrechnet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Dazu zählen insbesondere Krankheit, höhere Gewalt oder Umstände, die eine Durchführung des Shootings unmöglich machen oder erheblich erschweren.

In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, wird eine bereits gezahlte Vergütung – abzüglich bereits entstandener Kosten – zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Bildmaterial und Nutzungsrechte

Sämtliches vom Auftragnehmer erstellte Bildmaterial unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, in welcher technischen Form oder Entwicklungsstufe das Bildmaterial vorliegt. Sie gilt insbesondere auch für digital übermittelte Bilddateien.

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der überlassenen Bilder.

Die private Nutzung umfasst insbesondere:

• Verwendung in privaten Social-Media-Profilen
• Erstellung von privaten Abzügen oder Drucken
• private Weitergabe an Familie und Freunde

Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Als gewerbliche Nutzung gelten insbesondere:

• Verwendung auf Unternehmenswebsites
• Nutzung in geschäftlichen Social-Media-Profilen
• Nutzung in Werbung oder Marketing
• Nutzung in Printmedien oder Veröffentlichungen

Bei einer unberechtigten gewerblichen Nutzung wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt mindestens 250 € pro verwendetem Bild. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Eine Bearbeitung oder Veränderung des Bildmaterials ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Der Auftragnehmer ist bei jeder Veröffentlichung der Bilder als Urheber zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Rohdaten (RAW-Dateien) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

8. Leistungsstörung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Aufträge mit der üblichen, branchenüblichen Sorgfalt auszuführen.

Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Bilder sind ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer keine konkreten Vorgaben gemacht wurden.

Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.

Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

9. Mängelansprüche und Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zweckgebunden und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Die vom Kunden übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verwendet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.

11. Sonstiges

Während eines Shootings ist das Fotografieren oder Filmen durch Begleitpersonen oder Gäste nur nach vorheriger Absprache gestattet.

Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass die fotografierten Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Bei Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, Teilnehmer darüber zu informieren, dass fotografiert wird.

Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass der Fotograf in der jeweiligen Lokalität fotografieren darf.

Unterlässt der Kunde diese Informationen, stellt er den Auftragnehmer von möglichen Ansprüchen Dritter frei.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Passau.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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